Pressemitteilung

Deutsche Krebsgesellschaft begrüßt geplante Förderungserhöhung der ambulanten Krebsberatung

Die Bundesregierung plant in einem Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine Finanzierungserhöhung ambulanter Krebsberatungsstellen durch die gesetzliche Krankenversicherung und die privaten Krankenversicherungsunternehmen. „Für die ambulante Krebsberatung würde dieser Schritt mehr Planungssicherheit für eine psychosoziale Beratung von Krebspatientinnen und -patienten bedeuten“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des GVWG am 12. April im Bundestag. Positiv sei zudem, dass neben der psychologischen auch die sozialrechtliche Beratung gefördert werden soll. „Krebsbetroffene würden so die umfassende Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Wir hoffen nun auf unbürokratische Umsetzung seitens der Kassen.“

Die Krebsberatungsstellen der 16 Landeskrebsgesellschaften sind für Patientinnen und Patienten ohne bürokratische Hürden erreichbare Anlaufstellen bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, wie etwa zur Existenzsicherung und zum Schwerbehindertenrecht. Diese Fragen können im gesamten Verlauf einer Krebserkrankung auftreten.

Mit einer im Januar vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur Regelfinanzierung von Krebsberatungsstellen nach § 65e des Fünften Sozialgesetzbuches wurde zunächst eine Teilfinanzierung von 40 Prozent der Kosten für eine psychologische Beratung vereinbart. Kosten für eine umfänglich psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, sind momentan nicht gedeckt. Laut dem aktuellen Entwurf zum GVWG sollen die Kassen rückwirkend zum Januar 2021 80 Prozent der Kosten für psychosoziale Beratungen finanzieren. 15 Prozent der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, 5 Prozent der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden.

Die Sicherstellung der ambulanten psychoonkologischen Versorgung und damit auch eine gesicherte Finanzierung ist eines von insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der DKG, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren bereits 2008 initiiert hat. „Umso wichtiger ist es nun, die Finanzierung endlich auf sichere Beine zu stellen“, so Bruns.

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