Pressemitteilung
Positives Signal für die Sicherstellung der regionalen Krebsberatung kommt aus Berlin – der Thüringer Landesanteil steht noch aus.
Die umfassende Beratung von Krebskranken und ihren Angehörigen wird künftig zu einem deutlich höheren Anteil von den Krankenkassen übernommen. Nach erfolglosem Ringen mit dem Bundessozialministerium entschied Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung an der Finanzierung von Krebsberatungsstellen von derzeit 40 Prozent auf 80 Prozent zu verdoppeln.
„Wir sind erleichtert“ sagt Astrid Heßmer, Geschäftsführerin der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V.. „Die finanzielle Unsicherheit hat uns bei der Aufstellung einer verlässlichen Haushaltsplanung für 2021 große Sorgen bereitet. Die geforderten Kriterien haben wir durch Einstellung qualifizierter Psychoonkologinnen und Anmietung neuer Beratungsräume umgesetzt.“
Nach einem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums, erstellt im Rahmen des Nationalen Krebsplans, war zunächst die Aufteilung auf 40% Kassenanteil, 40% Finanzierungsanteil der Rentenversicherungen, 15% Landesfinanzierung und 5% Eigenfinanzierung der Beratungsstellen durch Spenden vorgesehen.
Für die Thüringische Krebsgesellschaft bleibt nun die Frage nach dem Finanzierungsanteil des Freistaats Thüringen. Die vorgesehenen 15% Landesfinanzierung sind eine unverzichtbare Größe in der Gesamtfinanzierung der ambulanten psychosozialen und psychoonkologischen Krebsberatung.
„Gleiche Chancen für alle!“ fordert Prof. Andreas Hochhaus, Vorstandsvorsitzender der Thüringischen Krebsgesellschaft. „Es ist unverantwortlich, dass die Ratsuchenden in Thüringen schlechter gestellt werden als in den Nachbarländern. Bei aller Dankbarkeit für die richtige Entscheidung des Bundesgesundheitsministers bleibt im Freistaat eine nicht unerhebliche Finanzierungslücke, die in anderen Bundesländern schon seit langer Zeit geschlossen ist.“
Landtagsabgeordneter Mike Mohring, der sich in der vergangenen Woche bei seinem Besuch der Geschäftsstelle der Thüringischen Krebsgesellschaft ein Bild von der wichtigen Beratungsarbeit für Krebspatienten machen konnte sagte, dass der Haushaltsentwurf keine finanziellen Mittel für Krebsberatung und Maßnahmen zur Krebsvorsorge enthält. „Mit der Diagnose Krebs wird einem der Boden unter den Füßen weggezogen. Eine gründliche individuelle Beratung trägt zur Stabilisierung der Situation bei und hilft, die richtigen Wege im Rahmen der Diagnostik und Therapie zu finden. Für eine verlässliche Finanzierung muss der Freistaat Thüringen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 und darüber hinaus den 15-prozentigen Landesanteil festschreiben. Dafür liegen Anträge der Fraktionen vor.“ sagte Mohring. Er hoffe, dass sich die Fraktionen mit der Landesregierung bei den Haushaltsberatungen dazu einigen können.
Für Presse-Rückfragen
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