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Thüringer Gesundheitsministerin lässt an Krebs Erkrankte mit ihren Sorgen allein
Die TKG und die ihr anvertrauten Ratsuchenden erhielten in diesen Adventstagen einen Schlag ins Gesicht – das Thüringer Gesundheitsministerium hat seine Beteiligung an der Regelfinanzierung abgelehnt.
Gerade in der Weihnachtszeit sind die Gedanken aller Menschen mit sozialem Engagement bei denen, die selbst oder in der Familie Schicksalsschläge erleiden. Die Diagnose Krebs wird täglich bei 40 Thüringerinnen und Thüringern gestellt.
Viele Fragen gehen durch die Köpfe der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Wohin soll ich mich wenden? Wie stehe ich die Therapie durch? Wer kümmert sich um meine Kinder, meine Angehörigen? Wo kann ich Beistand finden?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringischen Krebsgesellschaft (TKG) stehen an 7 Tagen der Woche über 24 Stunden beratend zur Verfügung. Neben der Geschäftsstelle in Jena und der im letzten Jahr gegründeten Außenstelle in Mühlhausen finden psychologische und soziale Beratungen an vier weiteren Orten in Thüringen statt. Das Team der TKG kümmert sich um psychische Stabilisierung, unterstützt Kinder von an Krebs erkrankten Eltern, hilft Flüchtlingen aus der Ukraine uns berät bei allen sozialen Fragen, die mit der Krebserkrankung zusammenhängen.
Die Ausweitung der Beratung war durch ein Bundesgesetz möglich. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine Regelfinanzierung durch die Krankenkassen von 80% und eine 15%ige Landesbeteiligung vorgesehen, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wurde. Die TKG und die ihr anvertrauten Ratsuchenden erhielten in diesen Adventstagen einen Schlag ins Gesicht – das Thüringer Gesundheitsministerium hat seine Beteiligung an der Regelfinanzierung abgelehnt.
Zur Begründung wurde angegeben, dass ja genug Geld da sei. „Geld, das für andere Projekte vorgesehen und fest budgetiert ist“, so Prof. Michael Hartmann, Schatzmeister der TKG. „Die 23 Monate nach Antragstellung erfolgte Ablehnung reißt ein tiefes Loch in unsere Kasse. Wir werden unsere Tätigkeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten im kommenden Jahr deutlich einschränken müssen“ sagt Astrid Heßmer, Geschäftsführerin der TKG. Prof. Andreas Hochhaus, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, hofft immer noch auf einen Irrtum der Verwaltung im Ministerium: „Nachdem der Landtag die Auszahlung gefordert hatte, hat uns die Ministerin persönlich versprochen, die Mittel bereitzustellen. Es ist sehr traurig, dass die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten in Thüringen schlechtere Chancen auf professionelle Beratung und Fürsorge haben als in allen anderen Teilen Deutschlands.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TKG werden sich auch im kommenden Jahr mit voller Kraft für das Wohl der Betroffenen engagieren, fordern aber Ministerin Werner auf, die Verwaltungsentscheidung ihrer Referenten zu korrigieren. In Verantwortung für die Thüringer Patientinnen und Patienten ist ein Gang vor das Verwaltungsgericht nicht ausgeschlossen. Vielleicht gibt es aber ein Weihnachtswunder.
Für Presse-Rückfragen:
Astrid Heßmer,
Geschäftsführerin,
Am Alten Güterbahnhof 5, 07743 Jena,
Telefon: 03641 - 33 69 86,
hessmer@thueringische-krebsgesellschaft.de
Prof. Andreas Hochhaus,
Vorstandsvorsitzender,
Telefon: 0160 97057866,
andreas.hochhaus@med.uni-jena.de