„du bist kostbar“ – Krebsprävention durch Bewegung

Mit gesunder Lebensweise und ausreichend Bewegung das Krebsrisiko senken!

Krebs gilt – nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen – als eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Diagnose reißt Betroffene unvorbereitet aus ihrem Alltag und ist für die meisten ein Schock. Obwohl die Entstehung der Erkrankung ein komplexer Prozess ist, weiß man inzwischen, dass das Erkrankungsrisiko durch eine gesunde Lebensweise stark gesenkt werden kann. Dazu gehören beispielsweise ausreichend Bewegung und Normalgewicht.

Als Empfehlungen für ausreichende Bewegung gelten laut der Weltgesundheitsorganisation WHO) 150 Minuten körperliche Aktivität pro Woche für Erwachsene und täglich mindestens eine Stunde Bewegung für Kinder und Jugendliche. Aktuell erreichen rund 40 % der Erwachsenen dieses Ziel jedoch nicht.

Um allen Thüringer Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Geschlecht und Fitness die Möglichkeit zu geben, sich ausreichend zu bewegen und etwas für die eigene Krebsprävention zu tun, haben wir das Projekt „du bist kostbar – Krebsprävention durch Bewegung“ ins Leben gerufen.

Ein Höhepunkt wird in diesem Jahr der 4. Thüringer Krebslauf „run & walk“ am 26.10. und die Bewegungswoche vom 20.–26.10. sein.

Laufpatenschaften

Werden Sie Laufpatin oder Laufpate der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V.! Sie sind gerne aktiv, möchten etwas für Ihre Gesundheit und gleichzeitig etwas Gutes tun? Dann unterstützen Sie als Laufpatin oder Laufpate die wertvolle Arbeit des gemeinnützigen Vereins und helfen Sie Krebsbetroffenen.

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Unterstützung

Das Projekt „du bist kostbar – Krebsprävention durch Bewegung“ wurde 2021 finanziell durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) unterstützt.

Thüringische Krebsgesellschaft e.V. Am Alten Güterbahnhof 5 07743 Jena
Telefon:0 36 41 / 33 69 86 Telefax:0 36 41 / 33 69 87 E-Mail:info@thueringische-krebsgesellschaft.de
Spendenkonto IBAN: DE88 8305 3030 0000 2013 67 BIC: HELADEF1JEN
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.
© 2024 Thüringische Krebsgesellschaft e.V., Alle Rechte vorbehalten. Letzte Aktualisierung: 18.03.2024, 10:03 Uhr