Förderung
Unsere Arbeit wäre ohne die Unterstützung unserer Förderer und Förderinnen nicht möglich. Mit ihrer Hilfe können wir Krebserkrankte und ihre Angehörigen in Thüringen unterstützen und Projekte zur Aufklärung finanzieren. Bei ihnen bedanken wir uns ganz herzlich.
Förderung auf Grundlage des § 65e SGB V
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.