Früherkennung

Je früher eine Tumorerkrankung erkannt wird, desto besser sind die Chancen der Heilung. Dies gilt für viele Krebserkrankungen und daher ist es wichtig, diese Chancen zu nutzen.

Bisher nutzen nur etwa 50% der Frauen und 20% der Männer die Angebote zur Früherkennung von Krebs. Die Thüringische Krebsgesellschaft e.V. hat daher eine Übersichtskarte mit den empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen erstellt, um auf das gesetzliche Früherkennungsprogramm der Krankenkassen aufmerksam zu machen.

Gesetzliche Krebsfrüherkennung

Frauen

ab 20 Jahren
jährliche Genitaluntersuchung

ab 30 Jahren
jährliche Brustuntersuchung

ab 35 Jahren
alle 2 Jahre Hautkrebs-Screening

ab 50–54 Jahren
jährliche Dickdarm- und Rektumuntersuchung mit Stuhlbluttest

ab 50–69 Jahren
alle 2 Jahre Mammographie-Screening

ab 55 Jahren
Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren
oder alle 2 Jahre Stuhlbluttest

Männer

ab 35 Jahren
alle 2 Jahre Hautkrebs-Screening

ab 45 Jahren
jährliche Prostata- und Genitaluntersuchung

ab 50–54 Jahren
jährliche Dickdarm- und Rektumuntersuchung mit Stuhlbluttest

ab 55 Jahren
Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren
oder alle 2 Jahre Stuhlbluttest

Selbstuntersuchung

Neben den Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt oder der Ärztin haben Sie durch regelmäßige Selbstuntersuchungen die Möglichkeit, Krebs frühzeitig selbst zu erkennen.

Die folgenden Infokarten zur Selbstuntersuchung der Brust, der Haut und der Hoden können Sie auch kostenlos in unserem Info-Shop bestellen oder herunterladen.

Selbstuntersuchung von Brust, Hoden und Haut bei Jugendlichen

In unserem neuen, vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen geförderten Projekt sensibilisieren wir Jugendliche für die Wichtigkeit der Selbstuntersuchungen und leiten Sie hierzu an. Hier können Sie mehr über das einzigartige Projekt lesen.

Thüringische Krebsgesellschaft e.V. Am Alten Güterbahnhof 5 07743 Jena
Telefon:0 36 41 / 33 69 86 Telefax:0 36 41 / 33 69 87 E-Mail:info@thueringische-krebsgesellschaft.de
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Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.
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